Seit Jahren im Einsatz
Wir übernehmen den Winterdienst an Bundesstraßen im Raum Garmisch-Partenkirchen (seit rund 12 Jahren); von 1999 bis 2014 waren wir im Winterdienst für die Deutsche Bahn tätig. Auch Gemeinden, Hausverwaltungen, Hotels und Betriebe können sich darauf verlassen. Im Einsatz: Lkw mit Salztank, Radlader mit Schneepflug und Handgeräte für Wege und Treppen.
Leistungen
- Räumen von Straßen, Zufahrten, Parkplätzen, Gehwegen und Eingängen
- Räumen und Streuen mit Salz
- Dokumentation jedes Einsatzes
- Einsatzgebiet: Landkreis Garmisch-Partenkirchen und Stadt München
Für Hausverwaltungen
In vielen Gemeinden sind Anlieger verpflichtet, Gehwege zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht können Sie vertraglich an einen Winterdienst übergeben. Wir übernehmen das für Sie – auch wenn Sie nicht vor Ort sind.
Vertrag für die Saison
Verträge für die kommende Saison schließen wir bis spätestens Juli ab. Die Kapazität ist begrenzt.
Häufige Fragen
Ab wann wird geräumt?
Wir rücken aus, sobald es geschneit hat oder Glätte durch Frost droht.
Wer haftet, wenn jemand stürzt?
Mit dem Vertrag übernehmen wir die Räum- und Streupflicht im vereinbarten Umfang. Die Einzelheiten regelt der Vertrag.
Bieten Sie Winterdienst auch für Privatgrundstücke an?
Nein. Winterdienst bieten wir für öffentliche und gewerbliche Auftraggeber an, nicht für Privathaushalte.