Baumfällung und Gehölzpflege

Komplexe Fällungen, auch an schwer zugänglichen Standorten.

Was wir übernehmen

  • Fällung einzelner Bäume, auch in beengter Lage, am Hang oder nahe an Gebäuden und Leitungen
  • Fällung in Abschnitten, wo der Platz für eine Fällung im Ganzen fehlt
  • Gehölzpflege und Rückschnitt

Rechtliches in Kürze

Vom 1. März bis 30. September sind nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz starke Rückschnitte und Fällungen außerhalb des Waldes und gärtnerisch genutzter Flächen grundsätzlich nicht erlaubt; schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben möglich. Ob für einen Baum zusätzlich eine Genehmigung der Gemeinde nötig ist, klären wir vor dem Einsatz.

Ablauf

  1. Besichtigung vor Ort und Einschätzung von Lage, Zugang und Risiken
  2. Angebot und Terminabstimmung, bei Bedarf Klärung von Genehmigungen und Absperrungen
  3. Fällung mit eigenem Personal und eigener Technik, Aufräumen der Fläche

Häufige Fragen

Brauche ich eine Genehmigung?

Das hängt vom Baum und vom Standort ab. Wir klären das vor dem Einsatz mit Ihnen.

Wann darf gefällt werden?

Fällungen sind in der Regel vom 1. Oktober bis Ende Februar möglich. Ausnahmen gibt es zum Beispiel bei Gefahr im Verzug.

Was kostet eine Fällung?

Das hängt von Größe, Lage und Zugang ab. Nach einer Besichtigung erhalten Sie ein Angebot.

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